
Der erste Langzeitkranke: Jeder Schritt zählt — rechtlich und menschlich.
Die Sorge, etwas falsch zu machen, ist berechtigt — und lösbar. Ein klarer Ablauf nimmt sie euch und euren Beschäftigten.
42 Tage
krank innerhalb von zwölf Monaten — auch verteilt
ab dann ist ein BEM anzubieten — § 167 Abs. 2 SGB IX
Seit 2004
ist das BEM gesetzliche Pflicht
für jeden Betrieb — unabhängig von der Größe
Freiwillig
ist das BEM für eure Beschäftigten
eine Ablehnung ist okay — sauber dokumentiert
Angreifbar
wird die krankheitsbedingte Kündigung ohne BEM-Angebot
ständige Rechtsprechung des BAG
Nach langer Krankheit entscheidet sich in wenigen Wochen, ob jemand zurückfindet. Österreich schreibt dafür kein BEM vor, bietet aber die Wiedereingliederungsteilzeit und die Beratung durch fit2work. Das ist keine Formalie: Es geht darum, den Weg zurück an den Arbeitsplatz gemeinsam zu gestalten — bevor aus einer Erkrankung ein Abschied wird.
Die gute Nachricht: Ein klarer Ablauf nimmt die Unsicherheit auf beiden Seiten. Wer die Schritte kennt, kann menschlich handeln — ohne formal etwas zu verlieren.
Der saubere Ablauf
Vier Schritte, die Vertrauen schaffen
Einladung
Schriftlich, mit klarem Zweck, Hinweis auf Freiwilligkeit und Datenschutz. Die Einladung ist der Moment, der über Vertrauen entscheidet — Vorlagen helfen, nichts zu vergessen.
Gespräch
Auf Augenhöhe: Was braucht es für die Rückkehr? Betriebsrat, Betriebsarzt oder eine Vertrauensperson sind dabei — aber nur, wenn die oder der Beschäftigte zustimmt.
Maßnahmen
Vom angepassten Arbeitsplatz bis zur stufenweisen Wiedereingliederung (Hamburger Modell): vereinbart, terminiert und nachgehalten.
Dokumentation
Jeder Schritt festgehalten, Gesundheitsdaten getrennt in der BEM-Akte — nicht in der Personalakte. Auch eine Ablehnung wird dokumentiert.
So unterstützt euch das Tool
Struktur für die 80 % — Spezialisten für den Rest.
EasyBGM erkennt die 42-Tage-Schwelle, erinnert an Fristen, bringt Einladungs-Vorlagen mit und führt durch Gespräch, Maßnahmen und Dokumentation — der strukturierte Ablauf für die Standardfälle.
Die Verantwortung bleibt bei euch — und für die kniffligen Fälle binden wir Spezialisten wie MyBEM ein. Im richtigen Moment, nicht als Kleingedrucktes.

Häufige Fragen
Ab wann müssen wir ein BEM anbieten?+
Sobald jemand innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist — am Stück oder verteilt über mehrere Erkrankungen (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Die Pflicht gilt für jeden Betrieb, unabhängig von Größe und Branche.
Ist das BEM für Beschäftigte verpflichtend?+
Nein. Das Angebot ist Arbeitgeber-Pflicht, die Teilnahme ist freiwillig. Eine Ablehnung darf keine Nachteile haben — sie sollte aber dokumentiert sein, denn das Angebot müsst ihr nachweisen können.
Was riskieren wir ohne BEM-Angebot?+
Ein Bußgeld gibt es nicht — aber vor dem Arbeitsgericht wird es schwer: Ohne BEM-Angebot ist eine krankheitsbedingte Kündigung nach ständiger BAG-Rechtsprechung deutlich schwerer durchzusetzen. Und ihr verschenkt die Chance, Beschäftigte zu halten.
Wer nimmt am BEM-Gespräch teil?+
Grundsätzlich Arbeitgeber und Beschäftigte:r. Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Betriebsarzt oder eine Vertrauensperson kommen nur mit Zustimmung der oder des Beschäftigten dazu — sie behalten die Kontrolle über den Kreis.
Wie gehen wir mit den Gesundheitsdaten um?+
Gesundheitsdaten sind besonders geschützt (Art. 9 DSGVO): eigene BEM-Akte, getrennt von der Personalakte, Zugriff nur für Beteiligte, Verarbeitung nur mit Einwilligung. Diese Trennung gehört von Anfang an in den Prozess.
Zum Vertiefen
Die wichtigsten Ratgeber im BEM-Kompass
Unser Wissens-Hub beantwortet die Detailfragen — kostenlos und ohne Anmeldung.
Der erste Fall liegt auf dem Tisch?
Startet mit Struktur: Fristen, Einladung und Ablauf sind in wenigen Minuten eingerichtet.






