Zurück zur ÜbersichtSäule 2: Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM verstehen & umsetzen
42-Tage-Regel, BEM-Prozess, Pflichten nach SGB IX – alles drin
Was ist BEM?
BEM ist gesetzlich vorgeschrieben (SGB IX §167). Bei Mitarbeitenden, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen (42 Tage) krank waren, MUSS ein BEM-Gespräch angeboten werden.
Der BEM-Prozess
- 1AU-Tage überwachen (automatisch ab 42 Tage)
- 2BEM-Angebot schriftlich an Mitarbeiter
- 3Erstgespräch (freiwillig für MA!)
- 4Maßnahmen vereinbaren
- 5Umsetzung begleiten
- 6Wirksamkeit prüfen
- 7Dokumentation
Wichtig
BEM ist FREIWILLIG für den Mitarbeiter – aber das ANGEBOT ist Pflicht für den Arbeitgeber. Ohne BEM-Angebot sind krankheitsbedingte Kündigungen anfechtbar!
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