Zurück zur ÜbersichtSäule 2: Betriebliches Eingliederungsmanagement

BEM verstehen & umsetzen

42-Tage-Regel, BEM-Prozess, Pflichten nach SGB IX – alles drin

Was ist BEM?

BEM ist gesetzlich vorgeschrieben (SGB IX §167). Bei Mitarbeitenden, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen (42 Tage) krank waren, MUSS ein BEM-Gespräch angeboten werden.

Der BEM-Prozess

  • 1AU-Tage überwachen (automatisch ab 42 Tage)
  • 2BEM-Angebot schriftlich an Mitarbeiter
  • 3Erstgespräch (freiwillig für MA!)
  • 4Maßnahmen vereinbaren
  • 5Umsetzung begleiten
  • 6Wirksamkeit prüfen
  • 7Dokumentation

Wichtig

BEM ist FREIWILLIG für den Mitarbeiter – aber das ANGEBOT ist Pflicht für den Arbeitgeber. Ohne BEM-Angebot sind krankheitsbedingte Kündigungen anfechtbar!

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