Zurück zur ÜbersichtSäule 3: Betriebliche Gesundheitsförderung

Pflichten nach Betriebsgröße

Ab 1, 5, 20, 50 MA – welche Pflichten gelten für dich?

Ab 1 Mitarbeiter

  • Gefährdungsbeurteilung (physisch + psychisch)
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betriebsarzt
  • Ersthelfer
  • Unterweisungen
  • BEM (ab 42 Tage AU)

Ab 5 Mitarbeitern

  • Betriebsrat kann gewählt werden
  • Mitbestimmung bei Gesundheitsthemen (§87 BetrVG)

Ab 20 Mitarbeitern

  • Arbeitsschutzausschuss (ASA) – mind. 4x/Jahr
  • Sicherheitsbeauftragte – ca. 1 pro 20 MA

Ab 50 Mitarbeitern

  • Schwerbehindertenvertretung (wenn SB vorhanden)
  • Erweiterte Dokumentationspflichten

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