Zurück zur ÜbersichtSäule 1: Arbeitsschutz & Gesundheitsschutz

Dokumentation

Was muss dokumentiert werden? Aufbewahrungsfristen & häufige Fehler

Was muss dokumentiert werden?

  • Gefährdungsbeurteilungen (alle Arbeitsplätze)
  • Unterweisungen (Datum, Inhalt, Teilnehmer)
  • BEM-Gespräche (mit Einwilligung)
  • Betriebsarzt-Berichte
  • ASA-Protokolle
  • Unfallberichte

Aufbewahrungsfristen

  • Gefährdungsbeurteilungen: bis Aktualisierung + 5 Jahre
  • Unterweisungsnachweise: mind. 5 Jahre
  • BEM-Akten: 3 Jahre nach Abschluss
  • Unfallberichte: 5 Jahre

Häufige Fehler

  • Keine Dokumentation der GBPsych
  • Unterweisungen ohne Unterschriften
  • Gefährdungsbeurteilung nicht aktualisiert
  • BEM-Gespräche nicht protokolliert

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