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GBPsych
Psychische Gefährdungsbeurteilung – Pflicht seit 2013, COPSOQ-Survey
Was ist GBPsych?
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBPsych) ist seit 2013 für ALLE Arbeitgeber Pflicht (ArbSchG §5). Sie erfasst Faktoren wie Arbeitsintensität, Handlungsspielraum, soziale Unterstützung und Arbeitsumgebung.
Methoden
- COPSOQ (Copenhagen Psychosocial Questionnaire) – wissenschaftlich validiert
- Mitarbeiterbefragung (anonym)
- Workshops / Gesundheitszirkel
- Beobachtungsinterviews
Bußgeld-Risiko
5.000 – 25.000 € bei fehlender GBPsych. Plus Haftungsrisiko bei arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen.
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