Zurück zur ÜbersichtSäule 3: Betriebliche Gesundheitsförderung
Pflichten nach Betriebsgröße
Ab 1, 5, 20, 50 MA – welche Pflichten gelten für dich?
Ab 1 Mitarbeiter
- Gefährdungsbeurteilung (physisch + psychisch)
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Betriebsarzt
- Ersthelfer
- Unterweisungen
- BEM (ab 42 Tage AU)
Ab 5 Mitarbeitern
- Betriebsrat kann gewählt werden
- Mitbestimmung bei Gesundheitsthemen (§87 BetrVG)
Ab 20 Mitarbeitern
- Arbeitsschutzausschuss (ASA) – mind. 4x/Jahr
- Sicherheitsbeauftragte – ca. 1 pro 20 MA
Ab 50 Mitarbeitern
- Schwerbehindertenvertretung (wenn SB vorhanden)
- Erweiterte Dokumentationspflichten
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