Zurück zur ÜbersichtSäule 1: Arbeitsschutz & Gesundheitsschutz
Dokumentation
Was muss dokumentiert werden? Aufbewahrungsfristen & häufige Fehler
Was muss dokumentiert werden?
- Gefährdungsbeurteilungen (alle Arbeitsplätze)
- Unterweisungen (Datum, Inhalt, Teilnehmer)
- BEM-Gespräche (mit Einwilligung)
- Betriebsarzt-Berichte
- ASA-Protokolle
- Unfallberichte
Aufbewahrungsfristen
- Gefährdungsbeurteilungen: bis Aktualisierung + 5 Jahre
- Unterweisungsnachweise: mind. 5 Jahre
- BEM-Akten: 3 Jahre nach Abschluss
- Unfallberichte: 5 Jahre
Häufige Fehler
- Keine Dokumentation der GBPsych
- Unterweisungen ohne Unterschriften
- Gefährdungsbeurteilung nicht aktualisiert
- BEM-Gespräche nicht protokolliert
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