Zurück zur ÜbersichtSäule 1: Arbeitsschutz & Gesundheitsschutz

GBPsych

Psychische Gefährdungsbeurteilung – Pflicht seit 2013, COPSOQ-Survey

Was ist GBPsych?

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBPsych) ist seit 2013 für ALLE Arbeitgeber Pflicht (ArbSchG §5). Sie erfasst Faktoren wie Arbeitsintensität, Handlungsspielraum, soziale Unterstützung und Arbeitsumgebung.

Methoden

  • COPSOQ (Copenhagen Psychosocial Questionnaire) – wissenschaftlich validiert
  • Mitarbeiterbefragung (anonym)
  • Workshops / Gesundheitszirkel
  • Beobachtungsinterviews

Bußgeld-Risiko

5.000 – 25.000 € bei fehlender GBPsych. Plus Haftungsrisiko bei arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen.