BEM-Ablehnung

Was muss der Arbeitgeber tun, wenn ein Mitarbeiter das BEM-Gespräch ablehnt?

Lehnt ein Mitarbeitender das BEM ab, endet die Arbeitgeber-Pflicht zunächst — das BEM ist freiwillig (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Wichtig: Angebot und Ablehnung revisionssicher dokumentieren — sonst ist eine spätere krankheitsbedingte Kündigung angreifbar.

BEM-Ablehnung: Pflichten und Umsetzung

SchrittPflicht (§ 167 Abs. 2 SGB IX)Umsetzung in EasyBGM
BEM anbietenEinladung mit Zweck, Hinweis auf Freiwilligkeit und DatenschutzRechtssicheres Einladungsschreiben mit DSGVO-Einwilligung
AblehnungKeine Sanktion zulässig; die Pflicht endet vorerstAblehnung dokumentieren, Wiedervorlage bei erneuter AU
DokumentationOrdnungsgemäßes Angebot und Ablehnung nachweisbar festhaltenRevisionssichere Fallakte
KündigungsschutzOhne nachweisbares Angebot ist eine krankheitsbedingte Kündigung meist unwirksamLückenloser Nachweis für den Kündigungsschutzprozess

Das BEM ist freiwillig — was die Ablehnung bedeutet

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX ist für Arbeitgeber Pflicht anzubieten, für Mitarbeitende aber freiwillig. Lehnt die oder der Beschäftigte ab, endet die unmittelbare Handlungspflicht des Arbeitgebers — vorerst.

Eine Sanktion oder ein Nachteil wegen der Ablehnung ist nicht zulässig. Wichtig ist nur, dass das Angebot ordnungsgemäß war: mit klarer Erläuterung von Zweck, Freiwilligkeit und Datenschutz.

Warum die Dokumentation jetzt entscheidend ist

Der eigentliche Hebel liegt im Nachweis. Kommt es später zu einer krankheitsbedingten Kündigung, prüfen Arbeitsgerichte, ob der Arbeitgeber ein ordnungsgemäßes BEM angeboten hat. Fehlt dieser Nachweis, ist die Kündigung in der Regel unwirksam.

Deshalb gilt: Angebot (Einladung, Inhalt, Datenschutzhinweis) und Ablehnung revisionssicher dokumentieren. Genau das bildet EasyBGM strukturiert ab — vom rechtssicheren Einladungsschreiben bis zur lückenlosen Fallakte.

Was tun bei erneuter Arbeitsunfähigkeit?

Die Ablehnung gilt nicht dauerhaft. Überschreitet die oder der Beschäftigte erneut die Schwelle von mehr als sechs Wochen (42 Tagen) Arbeitsunfähigkeit innerhalb von zwölf Monaten, ist ein neues BEM anzubieten.

Ein Fristen-Monitoring stellt sicher, dass dieser Auslöser nicht übersehen wird und das neue Angebot rechtzeitig und dokumentiert erfolgt.

So sichert EasyBGM den Prozess ab

EasyBGM führt den BEM-Prozess strukturiert und DSGVO-konform: automatisches Fristen-Monitoring für den 42-Tage-Auslöser, rechtssichere Einladung mit Einwilligung, Dokumentation von Angebot und Ablehnung sowie eine revisionssichere Fallakte für den Ernstfall.

Weiterführend

Das Wichtigste in Kürze

  • Das BEM ist freiwillig (§ 167 Abs. 2 SGB IX) — eine Ablehnung beendet die Pflicht vorerst, ohne Sanktion.
  • Entscheidend ist die revisionssichere Dokumentation von Angebot und Ablehnung.
  • Ohne nachweisbares Angebot ist eine spätere krankheitsbedingte Kündigung meist unwirksam.
  • Bei erneuter AU über 42 Tage/12 Monate ist ein neues BEM anzubieten — Fristen-Monitoring hilft.

Häufige Fragen

Darf der Arbeitgeber bei BEM-Ablehnung krankheitsbedingt kündigen?+

Eine Ablehnung allein verhindert eine spätere Kündigung nicht — aber nur, wenn der Arbeitgeber das ordnungsgemäße BEM-Angebot und die Ablehnung nachweisen kann. Ohne diesen Nachweis ist eine krankheitsbedingte Kündigung in der Regel unwirksam.

Muss die Ablehnung schriftlich erfolgen?+

Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor, aber der Arbeitgeber muss Angebot und Ablehnung nachweisen können. Eine schriftliche bzw. revisionssichere Dokumentation ist daher dringend zu empfehlen.

Drohen dem Mitarbeitenden Nachteile, wenn er ablehnt?+

Nein. Das BEM ist freiwillig; eine Ablehnung darf nicht sanktioniert werden und begründet für sich genommen keinen Nachteil.

Muss nach einer Ablehnung erneut ein BEM angeboten werden?+

Ja, sobald der Auslöser erneut greift: mehr als sechs Wochen (42 Tage) Arbeitsunfähigkeit innerhalb von zwölf Monaten. Dann ist ein neues BEM anzubieten und zu dokumentieren.

BEM rechtssicher dokumentieren — mit EasyBGM

EasyBGM führt den BEM-Prozess DSGVO-konform: Fristen-Monitoring, rechtssichere Einladung mit Einwilligung und revisionssichere Fallakte — der Nachweis, der im Kündigungsschutzprozess zählt.

Quellen

Stand: 2026-06-17. Keine Rechts- oder Steuerberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.

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