GF-Haftung & GBPsych
Welche Bußgelder und Risiken drohen Geschäftsführern bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung (GBPsych)?
Bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG drohen Bußgelder von 5.000 bis 25.000 €. Bei arbeitsbedingten Erkrankungen haftet die Geschäftsführung zudem persönlich wegen Organisationsverschuldens — die Mindest-Compliance ist dann nicht nachweisbar.
Risiken bei fehlender GBPsych
| Risiko | Rechtsgrundlage | Folge | Absicherung mit EasyBGM |
|---|---|---|---|
| Behördliches Bußgeld | § 5 i. V. m. § 25 ArbSchG | 5.000–25.000 € bei fehlender oder unvollständiger GBPsych | Strukturierte, lückenlos dokumentierte GBPsych |
| Persönliche Haftung der GF | Organisationsverschulden (§ 130 OWiG) | Bei arbeitsbedingten Erkrankungen haftet die Geschäftsführung persönlich | Revisionssicherer Nachweis der erfüllten Compliance |
| Anordnung / Betriebsprüfung | Aufsichtsbehörde (§ 22 ArbSchG) | Nachforderung, Fristsetzung, im Wiederholungsfall höhere Bußgelder | Jederzeit vorlagefähiger Compliance-Status |
Was die GBPsych ist — und warum sie Pflicht ist
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GBPsych) ist Teil der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Seit 2013 ist ausdrücklich klargestellt, dass auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu beurteilen sind.
Die Pflicht gilt für alle Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeitenden — unabhängig von Branche und Betriebsgröße. Sie ist kein einmaliges Projekt, sondern fortlaufend zu aktualisieren.
Welche Bußgelder drohen
Wird die Gefährdungsbeurteilung nicht, nicht vollständig oder nicht dokumentiert durchgeführt, kann die Aufsichtsbehörde dies als Ordnungswidrigkeit nach § 25 ArbSchG ahnden. In der Praxis bewegen sich die Bußgelder für mittelständische Unternehmen im Bereich von rund 5.000 bis 25.000 €; im Wiederholungs- oder Vorsatzfall sind höhere Beträge möglich.
Persönliche Haftung der Geschäftsführung
Über das Bußgeld hinaus trägt die Geschäftsführung ein persönliches Risiko: Kommt es zu einer arbeitsbedingten Erkrankung und war die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung nicht nachweisbar durchgeführt, kann ein Organisationsverschulden (§ 130 OWiG) vorgeworfen werden.
Entscheidend ist daher der Nachweis: Wer die GBPsych strukturiert durchführt und revisionssicher dokumentiert, entzieht diesem Vorwurf die Grundlage.
So sichert EasyBGM die Compliance ab
EasyBGM führt die Gefährdungsbeurteilung — inklusive psychischer Belastung — strukturiert und DSGVO-konform durch: standardisierte Erhebung, dokumentierte Maßnahmenableitung, Wiedervorlage zur Aktualisierung und ein jederzeit vorlagefähiger, revisionssicherer Compliance-Nachweis für Behörde und Kündigungsschutz.
Weiterführend
Das Wichtigste in Kürze
- Die GBPsych ist nach § 5 ArbSchG Pflicht — ab dem ersten Mitarbeitenden, fortlaufend.
- Fehlt sie, drohen Bußgelder von rund 5.000–25.000 € (§ 25 ArbSchG).
- Zusätzlich persönliche GF-Haftung wegen Organisationsverschuldens (§ 130 OWiG).
- Schutz = strukturierte Durchführung + revisionssicherer Nachweis — genau das liefert EasyBGM.
Häufige Fragen
Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung wirklich Pflicht?+
Ja. Sie ist Teil der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und gilt für alle Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeitenden — psychische Belastungen sind seit 2013 ausdrücklich einzubeziehen.
Wie hoch sind die Bußgelder?+
Für mittelständische Unternehmen liegen die Bußgelder bei fehlender oder unvollständiger GBPsych in der Praxis bei rund 5.000 bis 25.000 € (§ 25 ArbSchG); im Wiederholungs- oder Vorsatzfall sind höhere Beträge möglich.
Haftet der Geschäftsführer persönlich?+
Ja, das ist möglich: Bei arbeitsbedingten Erkrankungen ohne nachweisbare Gefährdungsbeurteilung kann ein Organisationsverschulden (§ 130 OWiG) geltend gemacht werden. Ein revisionssicherer Nachweis schützt davor.
Wie oft muss die GBPsych aktualisiert werden?+
Die Gefährdungsbeurteilung ist fortlaufend zu halten — insbesondere bei wesentlichen Änderungen von Arbeitsbedingungen, Prozessen oder nach relevanten Vorfällen. Ein Wiedervorlage-Mechanismus stellt das sicher.
GBPsych rechtssicher nachweisen — mit EasyBGM
EasyBGM führt die Gefährdungsbeurteilung inkl. psychischer Belastung strukturiert durch und liefert den revisionssicheren Nachweis, der Bußgeld- und Haftungsrisiken entzieht.
Quellen
Stand: 2026-06-17. Keine Rechts- oder Steuerberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.